Unser Angebot

Der Sozialfonds der FH Aachen e.V. unterstützt finanziell bedürftige Studierende der FH Aachen in besonderen Notlagen. Ziel ist es, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten, wenn andere staatliche oder private Unterstützungsangebote nicht oder nicht ausreichend greifen.

Leistungsarten

Der Sozialfonds bietet zwei zentrale Fördermöglichkeiten:

  • Zinsfreie Darlehen
    Diese dienen der kurzfristigen Überbrückung finanzieller Engpässe. Sie müssen zurückgezahlt werden, jedoch ohne Zinsen – es sei denn, es kommt zu Zahlungsverzug.
  • Nicht rückzahlbare Sozialstipendien
    Für besonders schwierige Lebenslagen, etwa nach Jobverlust, vergibt der Fonds einmalige Stipendien zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Übersicht der Förderangebote

LeistungsartZielgruppeVoraussetzungenHöhe / DauerRückzahlung
DarlehenStudierende ab dem 3. Semester – Bedürftigkeit
– eingeschrieben an der FH AC
Bis zum BAföG-Höchstsatz / MonatIndividuell erweiterbar– Zinsfrei
– Rückzahlung ab 3. Monat nach erster Auszahlung
– spätestens nach 9 Monaten
SozialstipendiumStudierende in nicht selbst verschuldeter NotlageHinreichend belegte BedürftigkeitBis zu 3 Monate
Max. BAföG-Höchstsatz
Verlängerung möglich
Keine Rückzahlung, außer bei Täuschung

Verfahren und Kontakt

  • Darlehensantrag erfolgt direkt beim Sozialfonds über die bereitgestellten Kontaktdaten.
  • Stipendienantrag wird in Kooperation mit dem AStA gestellt (z. B. parallel zur Semesterticketrückerstattung). Siehe Verfahren hier: https://asta.fh-aachen.org/semesterticketrueckerstattung/
  • Entscheidungen über Darlehen trifft der Verein, bei Stipendien der Sozialausschuss des Studierendenparlaments.
  • Auszahlungen erfolgen stets bargeldlos – auf Wunsch auch direkt zur Schuldentilgung an Dritte.

Bitte beachte unsere Vergabeordnung. Hier findest du detaillierte Infos über die benötigten Unterlagen. Schicke diese und deine Fragen an vorstand@sozialfonds-aachen.de.

Bei Fragen zur Antragstellung oder den Förderkriterien steht der Sozialfonds beratend zur Seite. Wichtig ist, dass alle Angaben im Antrag wahrheitsgemäß gemacht und geforderte Nachweise vollständig eingereicht werden – andernfalls droht Rückforderung oder Ausschluss von weiteren Leistungen.